Schadenersatz Joellenbeck

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst die Bereiche des Straßenverkehrshaftungs- und Schadensersatzrechts bei Verkehrsunfällen, sowie das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Unsere Leistungen bestehen bei der Unfallregulierung u.a. in der Abklärung der folgenden Punkte:
  • wem gegenüber Schadensersatzansprüche geltend zu machen sind,
  • welche Schadenspositionen eingefordert werden können,
  • ob ein Sachverständigengutachten notwendig ist, oder ein Kostenvoranschlag ausreicht,
  • unter welchen Umständen eine fiktive Schadensberechnung ohne die tatsächliche Durchführung einer Reparatur möglich ist,
  • unter welchen Bedingungen ein Mietfahrzeug auf Kosten des gegnerischen Haftpflichtversicherers in Anspruch genommen werden kann.
Dabei übernehmen wir die Korrespondenz mit sämtlichen notwendig zu beteiligenden Stellen. Im Rahmen des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts beraten und vertreten wir Sie u.a.:
  • in Fragen einer drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis,
  • dem richtigen Verhalten im Vorfeld einer drohenden MPU,
  • der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis,
  • dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft infolge eines Verkehrsunfalls;
  • bei einem drohenden Fahrverbot,
  • „Punkten“ in Flensburg und Löschungsmöglichkeiten aus der Verkehrssünderkartei,
  • Bußgeldbescheiden und den dagegen möglichen Rechtsmitteln.