Sozialrecht nahe Guetersloh

Sozialrecht

Leider sind die von Sozialbehörden getroffenen Entscheidungen vielfach fehlerhaft. Unter anderem kommt es vermehrt dazu, dass die Behörden Ihnen zustehende Ansprüche falsch berechnen, von falschen Tatsachen ausgehen oder die von Ihnen vorgebrachten Fakten ermessensfehlerhaft abwägen. Dann kann es vorkommen, dass Sie ablehnende Bescheide erhalten, obwohl Sie Ansprüche auf staatliche Leistungen hätten oder aber es wird Ihnen einfach nur eine zu geringe Leistung zugesprochen.

Fehlerhafte behördliche Entscheidungen können durch Widerspruch und Klage angefochten werden. Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei Problemen mit Ihren Arbeitsgemeinschaften, der Arbeitsagentur, Ihrer Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung oder anderen Sozialbehörden.

Wir können Ihnen auch Tipps dazu geben, welche staatlichen Leistungen Ihnen noch zusätzlich zustehen und wie Sie diese am effektivsten beantragen.

Im Falle fehlerhafter Bescheide sollten Sie von der Möglichkeit des Widerspruchs Gebrauch machen. Ansonsten läßt sich ein falscher Bescheid nur schwer aus der Welt schaffen. Ob und inwieweit Ihr Bescheid oder die behördliche Mitteilung fehlerhaft ist, überprüfen wir gern für Sie und erheben dann Widerspruch dagegen.

Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen zugestellt wurde, zu erheben ist. Gleiches gilt für die Frist zur Klageerhebung, nach dem Sie einen ebenfalls ablehnenden Bescheid auf den Widerspurch hin erhalten haben.