Vormundschaft Steinhagen
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht regelt die Einsetzung von Betreuern (früher Vormund), die sich um die Angelegenheiten der betreuten Person zu kümmern haben, wenn diese aus gesundheitlichen oder Altersgründen hierzu selbst nicht mehr in der Lage sind. Dieses Rechtsgebiet ist wenig bekannt und führt, sofern Familien hiermit konfrontiert werden häufig zu Problemen und Auseinandersetzungen. Wir bieten Ihnen hier folgende Leistungen an:
- Beratung zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung durch rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht,
- Hilfestellung bei der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung sofern diese erforderlich wird,
- Hilfe bei Auseinandersetzungen mit dem Vormundschaftsgericht oder dem Betreuer,
- Beistand bei der Führung einer gesetzlichen Betreuung.